• Julia postete ein Update vor 4 Jahren, 9 Monaten

    @joya Hallo, habe meinen Sohn zum Hausunterricht (in Wien) abgemeldet. Mitgeschickt habe ich eine Schulunreifefeststellung von einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht . Heute habe ich eine Aufforderung zur Urkundenvorlage von der Bildungsdirektion Wien bekommen. Da diese Schulunreifefeststellung laut §5 des Schulpflichtgesetzes ungültig ist. Der Genaue Text lautet:Wir fordern sie auf, sich mit der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Inspektionskanzlei und der dem dort ansässigen Schulqualitätsmanager in in Verbindung zu setzen: Adresse , Vereinbaren Sie dort einen Termin zur Schulreifetestung an einer im §5Schulpflichtgesetz genannten Schule. Die von Ihnen vorgelegte Bestätigung entspricht keiner im §5 Schulpflichtgesetz eangeführten Schule (Volksschule mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung). Ist das rechtens? Vielen Dank im vorhinein für deine Antwort